Transfermarkt

Transferprozess
Auf dem Transfermark kann man Spieler loswerden, die man nicht mehr benötigt und Spieler verpflichten, die man schon immer haben wollte. Jedoch kann ein Spieler nicht uneingeschränkt auf die Transferliste gesetzt werden, denn es gibt einige Voraussetzungen, die stets erfüllt sein müssen. Ist ein Spieler erfolgreich auf die Transferliste gesetzt worden, so läuft der Transferprozess anschließend in mehreren Phasen ab.
Zu erfüllende Voraussetzungen
Phase Eins: Spieler wird auf die Transferliste gesetzt
Jeder Spieler, der die oben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt darf auf die Transferliste gesetzt werden. Dabei verlangt der Spieler für die Bereitschaft zu wechseln ein Handgeld und hat natürlich auch bestimmte Vorstellungen bezüglich des Gehalts beim neuen Team. Das Handgeld und das reguläre Gehalt ist von der Dauer des neuen Vertrags abhängig und wird von dem neuen Team gezahlt. Die diesbezügliche Forderung des Spielers kann nicht beeinflusst werden.

Was allerdings beeinflusst werden kann ist die Ablösesumme. Die Ablöse wird von dem neuen Team des Spielers gezahlt, wenn es tatsächlich zum Transfer kommt. Beim Melden des Spielers auf der Transferliste wird die Mindesthöhe dieser Ablösezahlung festgelegt. Dieser Betrag darf von den Interessenten nicht unterboten - dafür aber natürlich überboten werden. Zu beachten ist auch, dass der Berater des Spielers (repräsentiert bzw. simuliert durch das System) an der Ablösesumme zu 10% beteiligt wird. Der Rest der Ablösesumme in Höhe von 90% bekommt das verkaufende Team gutgeschrieben.

Solange es zu keinem Transfer gekommen ist bleibt der Spieler im Kader und kann ohne Einschränkung eingesetzt werden.

Eines muss man noch beachten: solange der Spieler auf dem Transfermarkt gemeldet ist, wird er an keiner Vertragsverlängerung interessiert sein.
Phase Zwei: Warten auf ein Angebot
Solange für den auf dem Transfermarkt gemeldeten Spieler keine Angebote eingehen verbleibt der Spieler auf dem Transfermarkt. Geht niemals ein Angebot ein, so verlässt der Spieler die Transferliste an dem Tag, an dem sein aktueller Vertrag ausläuft.
Phase Drei: Sammeln der Angebote
Geht für einen Spieler das erste Angebot ein, so wird die Frist seines Transferprozesses auf drei Tage gesetzt. D.h. dass alle Interessenten nur noch drei Tage Zeit haben, um ein Angebot einzureichen. Läuft die Drei-Tage-Frist ab, so wird der Transfer vollzogen.

Zu beachten ist an dieser Stelle, dass ein Angebot auch zurückgezogen werden kann, solange der Transfer nicht durchgeführt wurde. In diesem Fall wird die Drei-Tage-Frist wieder gegenstandslos, falls der einzige Interessent sein Angebot zurückgezogen hat.

Auch ist es ohne Einschränkung möglich, den gemeldeten Spieler wieder von der Transferliste zu nehmen. Sollten zu diesem Zeitpunkt für den Spieler ein oder mehrere Angebote vorhanden sein, so werden diese hinfällig.
Phase Vier: Durchführung des Transfers
Ist die Drei-Tage-Frist abgelaufen, so kommt es zum Transfer. Der Spieler wandert sofort aus dem Kader des verkaufenden Teams in den Kader des kaufenden Teams und kann im neuen Team ab diesem Zeitpunkt ohne Einschränkung eingesetzt werden. Ferner werden die Geld-Transaktionen abgewickelt. Das neue Team bezahlt einmalig das Handgeld an den Spieler sowie das Ablösegeld an das verkaufende Team sowie den Spielerberater.

Sollten für einen Spieler mehrere Angebote eingereicht worden sein, so bekommt das Team mit dem höchsten gebotenen Ablösebetrag den Zuschlag. Die Dauer des neuen Vertrages, das Handgeld und das reguläre Gehalt des Spielers spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle.
Veto des Vorstandes
In einigen Fällen kann der Vorstand ein Veto gegen einen geplanten Transfer einlegen. Dabei wird ein bereits unterbreitetes Transferangebot vom Präsidenten des Clubs zurückgezogen. Zum Zurückziehen eines Transferangebots kann es folgende Gründe geben:

Ablehnung des Angebotes durch den Spieler
Soll der Spieler als Stammspieler verpflichtet werden, so läuft das Transferverfahren wie gewöhnlich ab. Soll er jedoch als Ergänzungsspieler verpflichtet werden, so prüft er, wie gut seine Chancen sind, regelmäßig zum Spieleinsatzt zu kommen. Schätzt er die Chancen als gut ein, so läuft das Transferverfahren wie gewöhnlich weiter. Bewertet er seine Chancen jedoch als schlecht, so weigert er sich, das Transferangebot des Teams zu akzeptieren. Dies gilt auch dann, wenn es keine weiteren Transferangebote für den Spieler gibt.

Als zukünftiger Stammspieler gilt ein Spieler dann, wenn sein Technikwert über dem durchschnittlichen Technikwert der Spieler auf seiner Position (z.B. ZM) aus dem bietenden Team liegt. Andererseits gilt er als Ergänzungsspieler.

Als gut gelten die Chancen eines Ergänzungsspielers regelmäßig eingesetzt zu werden dann, wenn die durchschnittliche Spielpraxis der Spieler auf seiner Position (z.B. ZM) bei dem bietenden Team über 50 Punkten liegt. Andererseits hat er schlechte Chancen auf den Spieleinsatz.
Spielerberater
Jeder Profispieler hat einen Berater, der die Karriere seines Schützlings nach vorn treibt, für ihn die vertraglichen, finanziellen und sonstigen Angelegenheiten regelt und für diese Leistung entlohnt wird.
Wechselt ein Spieler über den Transfermarkt von einem Verein zum anderen, so wird der Berater des Spielers (repräsentiert bzw. simuliert durch das System) an der Ablösezahlung beteiligt. 90% der Ablösesumme gehen an das verkaufende Team. 10% der Ablösesumme wandern in die Tasche des Spielerberaters.
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