Vertragsauflösung
Spielerentlassung und Abfindung
Die Verträge der Profispieler können noch vor derem regulären
Ablauf aufgelöst werden. Damit wird der entsprechende Spieler mit
sofortiger Wirkung entlassen und verlässt das Team.
Um einen Spieler zur Vertragsauflösung zu bewegen muss an ihn jedoch
eine Abfindung gezahlt werden.
Die Höhe der Abfindung ist von der restlichen Vertragsdauer
des Spielers abhängig und wird entsprechend der Länge
des aufzulösenden Vertrages nach folgender Regel gestaffelt:
Für die laufenden Saison: 66% des Spielergehalts
Für die kommende Saison: 33% des Spielergehalts
Die Abfindung wird sofort fällig. Der entsprechende Betrag
wird unmittelbar nach der erfolgten Vertragsauflösung
vom Konto des Teams abgezogen.
Übernimmt ein neuer Teammanager einen Verein, so kann er in den ersten
sieben Tagen seiner Tätigkeit seine Spieler komplett ohne Zahlung einer
Abfindung entlassen.
Voraussetzungen zur Auflösung eines Spielervertrages
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Der Spieler besitzt nur einen Vertrag (keinen Nachfolgevertrag).
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Der Spieler ist nicht auf dem Transfermarkt gemeldet.
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Der Spieler hat keine Vertragsangebote (Vorverträge) der gegnerischen
Teams vorliegen.
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Der Kader des entsprechenden Teams umfasst mehr als 18 Spieler.