Transfermarkt
Transferprozess
Auf dem Transfermark kann man Spieler loswerden, die man nicht
mehr benötigt und Spieler verpflichten, die man schon immer haben wollte.
Jedoch kann ein Spieler nicht uneingeschränkt auf die Transferliste gesetzt werden,
denn es gibt einige Voraussetzungen, die stets erfüllt sein müssen.
Ist ein Spieler erfolgreich auf die Transferliste gesetzt worden, so läuft der
Transferprozess anschließend in mehreren Phasen ab.
Zu erfüllende Voraussetzungen
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Der Spieler besitzt nur einen Vertrag (keinen Nachfolgevertrag).
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Der Vertrag des Spielers läuft in der laufenden oder nachfolgenden Saison aus.
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Der Spieler hat keine Vertragsangebote (Vorverträge) der gegnerischen
Teams vorliegen.
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Der Spieler ist jung genug, um für andere Vereine
interessant zu sein: ein Torwart kann spätestens im Alter
von 34 Jahren, ein Feldspieler spätestens im Alter
von 32 Jahren auf die Transferliste gesetzt werden.
Phase Eins: Spieler wird auf die Transferliste gesetzt
Jeder Spieler, der die oben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt
darf auf die Transferliste gesetzt werden. Dabei verlangt der Spieler
für die Bereitschaft zu wechseln
ein Handgeld und hat natürlich auch bestimmte Vorstellungen
bezüglich des Gehalts beim neuen Team. Das Handgeld und
das reguläre Gehalt ist von der Dauer des neuen Vertrags abhängig und
wird von dem neuen Team gezahlt.
Die diesbezügliche Forderung des Spielers kann nicht beeinflusst werden.
Was allerdings beeinflusst werden kann ist die Ablösesumme.
Die Ablöse wird von dem neuen Team
des Spielers gezahlt, wenn es tatsächlich zum Transfer kommt.
Beim Melden des Spielers auf der Transferliste wird die
Mindesthöhe dieser Ablösezahlung festgelegt. Dieser Betrag darf
von den Interessenten nicht unterboten - dafür aber
natürlich überboten werden. Zu beachten ist auch, dass
der Berater des Spielers (repräsentiert bzw. simuliert durch das System)
an der Ablösesumme zu 10% beteiligt wird.
Der Rest der Ablösesumme in Höhe von 90% bekommt das verkaufende
Team gutgeschrieben.
Solange es zu keinem Transfer gekommen ist bleibt der Spieler
im Kader und kann ohne Einschränkung eingesetzt werden.
Eines muss man noch beachten: solange der Spieler auf dem
Transfermarkt gemeldet ist, wird er an keiner Vertragsverlängerung
interessiert sein.
Phase Zwei: Warten auf ein Angebot
Solange für den auf dem Transfermarkt gemeldeten Spieler keine Angebote
eingehen verbleibt der Spieler auf dem Transfermarkt. Geht niemals
ein Angebot ein, so verlässt der Spieler die Transferliste an dem
Tag, an dem sein aktueller Vertrag ausläuft.
Phase Drei: Sammeln der Angebote
Geht für einen Spieler das erste Angebot ein, so wird die
Frist seines Transferprozesses auf drei Tage gesetzt. D.h. dass alle
Interessenten nur noch drei Tage Zeit haben, um ein Angebot einzureichen.
Läuft die Drei-Tage-Frist ab, so wird der Transfer vollzogen.
Zu beachten ist an dieser Stelle, dass ein Angebot auch zurückgezogen
werden kann, solange der Transfer nicht durchgeführt wurde. In diesem Fall
wird die Drei-Tage-Frist wieder gegenstandslos, falls der einzige
Interessent sein Angebot zurückgezogen hat.
Auch ist es ohne Einschränkung möglich, den gemeldeten Spieler
wieder von der Transferliste zu nehmen. Sollten zu diesem Zeitpunkt
für den Spieler ein oder mehrere Angebote vorhanden sein,
so werden diese hinfällig.
Phase Vier: Durchführung des Transfers
Ist die Drei-Tage-Frist abgelaufen, so kommt es zum Transfer.
Der Spieler wandert sofort aus dem Kader des verkaufenden Teams
in den Kader des kaufenden Teams und kann im neuen Team ab diesem Zeitpunkt ohne
Einschränkung eingesetzt werden. Ferner werden die Geld-Transaktionen
abgewickelt. Das neue Team bezahlt einmalig das Handgeld an den Spieler
sowie das Ablösegeld an das verkaufende Team sowie den Spielerberater.
Sollten für einen Spieler mehrere Angebote eingereicht
worden sein, so bekommt das Team mit dem höchsten
gebotenen Ablösebetrag den Zuschlag. Die Dauer des neuen Vertrages,
das Handgeld und das reguläre Gehalt des Spielers spielen
bei dieser Entscheidung keine Rolle.
Veto des Vorstandes
In einigen Fällen kann der Vorstand ein Veto gegen einen geplanten
Transfer einlegen. Dabei wird ein bereits unterbreitetes
Transferangebot vom Präsidenten des Clubs zurückgezogen.
Zum Zurückziehen eines Transferangebots kann es folgende Gründe geben:
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Gehalt-Obergrenze
Das Gehalt des Spielers, der vom Transfermarkt geholt werden soll
darf maximal das Doppelte des Durchschnittsgehalts des
aktuellen Kaders betragen. In anderen Worten: es darf
das durchschnittliche Gehalt aller Spieler des Teams um maximal
100 Prozen übersteigen.
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Obergrenze bei der Ablösesumme
Der Vorstand vergleicht die angebotene Ablösesumme mit
den Ablösezahlungen der in der Vergangenheit durchgeführten
Transfers der Spieler im ähnlichen Alter und mit ähnlicher Stärke.
Sollte der zugesicherte Betrag die historischen
Werte bei weitem übertreffen, so hält der Vorstand das entsprechende
Angebot für eine Geldverschwendung und zieht es zurück.
Die Obergrenze für die Ablösesumme wird nach folgender Formel
berechnet:
(Durchschnittswert der letzten Ablösezahlungen) * (1.2) +
(Durchschnitsgehalt des Teams) * (20). Dabei darf der
Durchschnitsgehalt-Anteil jedoch maximal bei dem
Durchschnittswert der letzten Ablösezahlungen liegen.
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Negativer Kontostand
Ist der Kontostand Ihres Teams negativ, so dürfen keine
Spieler vom Transfermarkt verpflichtet werden.
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Drohender negativer Kontostand
Hat ein Team mehrere Transferangebote abgegeben,
so darf die Summe der zugesicherten Transferzahlungen
(Ablösezahlungen) den Betrag nicht übersteigen,
den im jeweiligen Augenblick das Konto des Teams ausweist.
Ablehnung des Angebotes durch den Spieler
Soll der Spieler als Stammspieler verpflichtet werden, so läuft das
Transferverfahren wie gewöhnlich ab. Soll er jedoch als
Ergänzungsspieler verpflichtet werden, so prüft er, wie gut seine
Chancen sind, regelmäßig zum Spieleinsatzt zu kommen. Schätzt
er die Chancen als gut ein,
so läuft das Transferverfahren wie gewöhnlich
weiter. Bewertet er seine Chancen jedoch als schlecht,
so weigert er sich, das Transferangebot des Teams
zu akzeptieren. Dies gilt auch dann, wenn es keine weiteren
Transferangebote für den Spieler gibt.
Als zukünftiger Stammspieler gilt ein Spieler dann, wenn sein
Technikwert über dem durchschnittlichen Technikwert der Spieler
auf seiner Position (z.B. ZM) aus dem bietenden Team liegt. Andererseits
gilt er als Ergänzungsspieler.
Als gut gelten die Chancen eines Ergänzungsspielers
regelmäßig eingesetzt zu werden dann, wenn die durchschnittliche
Spielpraxis der Spieler auf seiner Position (z.B. ZM) bei dem bietenden
Team über 50 Punkten liegt. Andererseits hat er schlechte Chancen
auf den Spieleinsatz.
Spielerberater
Jeder Profispieler hat einen Berater, der die Karriere seines
Schützlings nach vorn treibt, für ihn die vertraglichen, finanziellen
und sonstigen Angelegenheiten regelt und für diese Leistung entlohnt wird.
Wechselt ein Spieler über den Transfermarkt von einem Verein zum anderen,
so wird der Berater des Spielers
(repräsentiert bzw. simuliert durch das System)
an der Ablösezahlung beteiligt. 90% der Ablösesumme
gehen an das verkaufende Team. 10% der Ablösesumme
wandern in die Tasche des Spielerberaters.